Nachweis der Einkommen für eine Beihilfegewährung nach § 35 Abs. 3 ThürBhV - (Thüringen)

Thüringer Landesamt für Finanzen · Beihilfestelle · Ernst-Toller-Straße 14 | 07545 Gera || Postfach 1222 | 07502 Gera
Tel. +49 (0) 361 57 3628-141/143/144 | Fax: +49 (0) 361 57 3628-121 | E-Mail: poststelle-beihilfe@tlf.thueringen.de

für eine Beihilfegewährung nach § 35 Abs. 3 Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV)
– vollstationäre Pflege (Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) –

Es werden zur Zeit folgende monatliche Einkommen bezogen:

Es werden zur Zeit folgende monatliche Einkommen bezogen:
Dienstbezüge

(Bruttobezüge ohne kinderbezogene Anteile im Familienzuschlag
und variable Bezügeanteile)

Antragsteller
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner
Versorgungsbezüge

(Bruttobezüge – Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenen- versorgung, Bezüge bei Verschollenheit, Unfallfürsorge, Übergangs-
geld, Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen usw.)

Antragsteller
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner
Renten

(z.B. Deutsche Rentenversicherung, VBL, Betriebsrenten)

  • gesetzliche Rentenversicherung

  • Alters- und Hinterbliebenenversorgung

(Zahlbetrag ist der Betrag ohne Beitragszuschuss und vor Abzug
der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung)

Antragsteller
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner
Erwerbseinkommen

(laufendes Einkommen* aus einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit sowie Lohnersatzleistungen, ohne Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen)

Ehegatte / eingetragener Lebenspartner

Für jede zutreffende Einkommensart ist ein entsprechender Nachweis (z.B. Gehaltsmitteilung, Rentenanpassungsmitteilung usw., jedoch keine Lohnsteuerbescheinigung/Kontoauszüge) mit den derzeit gültigen Beträgen in Kopie mit vorzulegen.

* Bei einem monatlich schwankenden Erwerbseinkommen ist der Durchschnitt der letzten 12 Monate anzugeben.

Ich versichere nach bestem Wissen die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben. Änderungen, insbesondere in der Höhe der Einkommen, werde ich der Beihilfestelle jeweils unverzüglich mitteilen.

Unterschrift