Gemeinsame Erklärung gemäß § 5 Abs. 6 ThürBhV - (Thüringen)

Thüringer Landesamt für Finanzen · Beihilfestelle · Ernst-Toller-Straße 14 | 07545 Gera || Postfach 1222 | 07502 Gera
Tel. +49 (0) 361 57 3628-141/143/144 | Fax: +49 (0) 361 57 3628-121 | E-Mail: poststelle-beihilfe@tlf.thueringen.de

Ist ein Kind bei mehreren Beihilfeberechtigten berücksichtigungsfähig, wird Beihilfe für seine Aufwendungen nur dem Beihilfeberechtigten gewährt, der den entsprechenden Anteil des Familienzuschlags oder vergleichbarer Vergütungs- bestandteile erhält oder den die Beihilfeberechtigten in einer gemeinsamen Erklärung bestimmt haben. Ist im Beihilferecht des Bundes oder eines Landes eine feste Zuordnung von Kindern vorgesehen, gilt das Wahlrecht nach Satz 1 als ausgeübt.

Mit dieser gemeinsamen Erklärung bestimmen wir, dass die Beihilfe für die Aufwendungen unserer berücksichtigungsfähigen Kinder gemäß § 5 Abs. 6 ThürBhV der/dem untenstehenden Beihilfeberechtigten gewährt wird.

Persönliche Angaben
Angaben zur Beihilfestelle des Ehegatten / anderen Beihilfeberechtigten:
Unterschrift Beihilfeberechtigter und Ehegatte / anderer Beihilfeberechtigter - Geburtsdatum