Bescheinigung über durchgeführte Pflege - (Thüringen)

Thüringer Landesamt für Finanzen · Beihilfestelle · Ernst-Toller-Straße 14 | 07545 Gera || Postfach 1222 | 07502 Gera
Tel. +49 (0) 361 57 3628-141/143/144 | Fax: +49 (0) 361 57 3628-121 | E-Mail: poststelle-beihilfe@tlf.thueringen.de

1.
Abrechnungszeitraum
2.
Die Pflegetätigkeit war unterbrochen wegen Abwesenheit der gepflegten Person (z.B. wegen Krankenhausaufenthalt, sonstigem Anlass):
Abwesenheit 1

Es sind neben den Erstrechnungen ggf. auch geänderte Rechnungen des Pflegeheimes mit vorzulegen.

3.
Hat sich die bisherige Pflegeeinstufung geändert?
4.
Haben sich die Pflegesätze des Pflegeheimes geändert?
5.
Hat sich das maßgebende Einkommen geändert?
6.

Mit der Abrechnung beantrage ich gleichzeitig die Gewährung weiterer laufender Abschlagszahlungen für die Dauer von 6 Monaten.

Unterschrift (Beihilfeberechtigter bzw. Bevollmächtigter)