Antrag auf Befreiung vom Abzug der Eigenbehalte nach § 49 Abs. 2 ThürBhV - (Thüringen) (Seite 1)

Thüringer Landesamt für Finanzen · Beihilfestelle · Ernst-Toller-Straße 14 | 07545 Gera || Postfach 1222 | 07502 Gera
Tel. +49 (0) 361 57 3628-141/143/144 | Fax: +49 (0) 361 57 3628-121 | E-Mail: poststelle-beihilfe@tlf.thueringen.de

Ich beantrage die Befreiung von Eigenbehalten:
1.
2.
Bei Dauerbehandlung:
Welche Person befindet sich in Dauerbehandlung?
Entsprechende Einkommensnachweise des nachfolgenden Kalenderjahres (z.B. Mitteilung über die Zusammensetzung der Bezüge vom Januar des Kalenderjahres, für das die Befreiung von Eigenbehalten beantragt wird, Rentenanpassungsmitteilung usw.) des Antragstelle
Hinweis:

Sollten Sie für den Januar des beantragten Kalenderjahres keine Bezügebescheinigung erhalten haben, können Sie der Beihilfestelle eine Kopie der letzten Ihnen vorliegenden Bezügebescheinigung übersenden. In diesem Fall reichen Sie bitte noch eine schriftliche Erklärung mit ein, dass sich seit der Ausstellung dieser Bescheinigung keine Änderung bei den Einnahmen ergeben hat.

(Hinweis: Es ist keine Lohnsteuerbescheinigung vorzulegen.)

Ich versichere nach bestem Wissen die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben.
Unterschrift