Sollten Sie für den Januar des beantragten Kalenderjahres keine Bezügebescheinigung erhalten haben, können Sie der Beihilfestelle eine Kopie der letzten Ihnen vorliegenden Bezügebescheinigung übersenden. In diesem Fall reichen Sie bitte noch eine schriftliche Erklärung mit ein, dass sich seit der Ausstellung dieser Bescheinigung keine Änderung bei den Einnahmen ergeben hat.