Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs (Seite 1)

A.

Erklärung des Erwerbers / Antragstellers

Erklärung des Erwerbers / Antragstellers

Rechtsgrundlage für die nachfolgende Erklärung ist § 18 Abs. 10 Umsatzsteuergesetz. Nach dieser Vorschrift ist der Antrag- steller verpflichtet, bei der erstmaligen Ausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) für ein neues Kraftfahr- zeug, das aus einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben wurde, die nachfolgenden Angaben zu machen (vgl. Hinweise auf der Rückseite). Bei zulassungsfreien Fahrzeugen sind die Angaben bei der erstmaligen Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu machen. Anderenfalls darf die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. der Vermerk über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens nicht ausgehändigt werden.

Antragsteller

Antragsteller

Angaben zum Erwerb eines neuen Fahrzeugs aus einem anderen EU-Mitgliedstaat

Angaben zum Erwerb eines neuen Fahrzeugs aus einem anderen EU-Mitgliedstaat
Bei dem innergemeinschaftlich erworbenen Fahrzeug handelt es sich um ein motorbetriebenes Landfahrzeug mit folgenden Daten:
Das Fahrzeug wird vom Erwerber verwendet
B.
Mitteilung der Zulassungsstelle
Vorstehende Angaben des Erwerbers/Antragstellers wegen gemäß § 18 Abs. 10 Umsatzsteuergesetz übermittelt. Für das Fahrzeug wurde