Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Bewacher nach § 34a GewO (Seite 1)

1.
Angaben
1.1
zur Person

(Bei Personengesellschaften – zum Beispiel OHG – ist für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter ein eigener Erlaubnisantrag auszufüllen. Bei juristischen Personen sind die Angaben für jeden Vertretungsberechtigten zu machen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.)

Geschlecht
Art des Ausweisdokuments
Wohnorte in den letzten 5 Jahren
Wohnort 1

¹) Für die Bewachung von Seeschiffen außerhalb der deutschen Wirtschaftszone ist seit 1. 8. 2013 eine Zulassung nach § 31 Abs. 1 GewO erforderlich.