Beiblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses / Personalausweises

Hinweis:

Ein deutscher Staatsangehöriger verliert seine Staatsangehörigkeit gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG dann, wenn er auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt (soweit der Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit einen der in Abs. 1 Satz 1 genannten Staaten betrifft) und ihm nicht zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2 StAG erteilt wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist der Betroffene grundsätzlich nicht mehr berechtigt, einen deutschen Reisepass oder Personalausweis zu führen bzw. zu beantragen.

Persönliche Angaben
Seriennummer
Dokument
Erklärung
A.
Neben der deutschen Staatsangehörigkeit besitze ich folgende weitere Staatsangehörigkeit(en):
Die weitere(n) Staatsangehörigkeit(en) habe ich erworben:
zu Nr.
1.1
1.2
1.3
Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde (Bezeichnung):
Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt im Zeitpunkt des Erwerbs dieser Staatsangehörigkeit(en):
B.

Folgende ausländische Staatsangehörigkeit habe ich beantragt: