Anzeigeformular gemäß § 2 Abs. 3 ThürIndEVO - Anzeige der Einleitung von Abwasser aus dem Herkunftsbereich des Anhangs 53 - Fotografische Prozesse (Silberhalogenid-Fotografie) - der AbwV in einer öffentlichen Abwasseranlage (Seite 1)

(nur, falls Schreiben einer Wasserbehörde vorliegt)

Hiermit zeige ich nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Thüringer Indirekteinleiterverordnung (ThürIndEVO) vom 08.03.2000 (GVBl. S. 94) die Einleitung von Abwasser aus dem Herkunftsbereich des Anhangs 53 – Fotografische Prozesse (Silberhalogenid-Fotografie) – aus meinem Unternehmen in eine öffentliche Abwasseranlage sowie das Betreiben einer Abwasserbehandlungsanlage in meinem Unternehmen wie folgt an:

1.
In meinem Unternehmen (Firmenbezeichnung / Firmenstempel)
Ansprechpartner
Die Menge der entwickelten Filme/Papiere beträgt im Jahr

weniger als 200 m² pro Jahr. Ich erkläre hiermit, dass anfallende Konzentrate nach Abfallrecht entsorgt werden und keine Abwässer aus der Behandlung von Bädern anfallen. Ich verpflichte mich, die Wasserbehörde zu informieren, wenn mein Film-/Papierdurchsatz mehr als 200 m² pro Jahr beträgt oder Abwasser aus der Behandlung von Bädern anfallen wird.

Die Menge der entwickelten Filme/Papiere betrug
Bei den unter Pkt. 5 bezeichneten Entwicklungsmaschinen fällt (kein) Spülwasser an
Diese ist ausgelegt auf eine Durchsatzleistung von
Die vorgenannte Abwasseranlage ist seit folgendem Datum in Betrieb

Bei mehreren Anlagen ist deren Funktion auf einem zusätzlichen Blatt zu erläutern.