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Anlage 12: Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB und § 75 Abs. 1 ThürBO - (Thüringen) (Seite 1)
An die untere Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der unteren
Bauaufsichtsbehörde
Nr. im Bauantragsverzeichnis/Aktenzeichen der unteren Bauaufsichtsbehörde
Nr. im Bauantragsverzeichnis/Aktenzeichen der Gemeinde
1. Antragsteller / Bauherr
Name
Vorname
Ort
2. Vorhaben / Baugrundstück
Genaue Bezeichnung des Vorhabens
Gemarkung
Flur-Nr.
Flurstück-Nr.
Gemeindeteil
Straße, Hausnummer
3. Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten (§ 30 Abs. 1 BauGB) oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§§ 12, 30 Abs. 2 BauGB)
Bezeichnung
Gebietsart nach BauNVO
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans
ja
nein
4. Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)
in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB)
im Geltungsbereich eines
einfachen Bebauungsplans
(§ 30 Abs. 3 BauGB)
im Geltungsbereich eines
einfachen Bebauungsplans
(§ 30 Abs. 3 BauGB)
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans
ja
nein
Die Eigenart der Umgebung entspricht einem der Baugebiete nach der BauNVO (§ 34 Abs. 2 BauGB)
ja
nein
Wenn ja, welchem?
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein (§ 34 Abs. 1, 2 BauGB)
ja
nein
Es liegt eine Satzung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor
Es liegt eine Satzung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor
Nr.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieser Satzung
ja
nein
5. Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB)
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB)
Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1
Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1
Nr. (BauGB)
Öffentliche Belange stehen entgegen
ja
nein
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Belange werden beeinträchtigt
ja
nein
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 4 Satz 1
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 4 Satz 1
Nr. (BauGB)
Öffentliche Belange, ausgenommen die in § 35 Abs. 4 BauGB genannten, werden beeinträchtigt
ja
nein
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB
Öffentliche Belange, ausgenommen die in § 35 Abs. 6 BauGB genannten, werden beeinträchtigt
ja
nein
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