Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (Seite 1)

Antrag auf
zu folgender Handhabung von explosionsgefährlichen Stoffen
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1.

Angaben zur Person

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geboren
Zusatzinfo

Hinweis:
Antragsteller, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, müssen neben ihrem besonderen Bedürfnis nachweisen, dass sie die für den selbstständigen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderliche Besonnenheit besitzen und imstande sind, diese Stoffe vor unbefugtem Zugriff – auch durch Angehörige des Haushalts, in dem sie leben – zu sichern.
Bitte hierzu gesondertes Blatt beifügen.

Hinweis:

Antragsteller, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, müssen neben ihrem besonderen Bedürfnis nachweisen, dass sie die für den selbstständigen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderliche Besonnenheit besitzen und imstande sind, diese Stoffe vor unbefugtem Zugriff – auch durch Angehörige des Haushalts, in dem sie leben – zu sichern.
Bitte hierzu gesondertes Blatt beifügen.

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während der letzten 5 Jahre wohnhaft in
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