Ein Lageplan mit exakter Kennzeichnung ist dem Vertrag beizufügen.
(3) Die Unterverpachtung oder die Annahme von Mitpächtern bedürfen der Einwilligung des Verpächters.
(1) Nach § 13 Thüringer Fischereigesetz beträgt die Mindestpachtzeit 12 Jahre.
(3) Der Pächter hat nach Ablauf der Pachtzeit Vorpachtsrecht. Die Pachtverlängerung beträgt wie die Pachtzeit gemäß Abs. 1 ebenfalls mindestens 12 Jahre.