Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m, St, kg, t)
1) Angabe der juristischen Person2) falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird3) Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich4) Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer