Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden.
Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevoll- mächtigen.
die Vor- und Familiennamen beider Eheschließenden,
konkrete Angaben zum Familienstand des Vollmachtgebers,
die Anzahl aller etwaiger Vorehen und bisherigen Lebenspartnerschaften,
Angaben zu einer evtl. Adoption des Vollmachtgebers sowie
zu einem evtl. Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und -empfänger