Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Seite 1)

Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden.

Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevoll- mächtigen.

Zur Sicherheit aller Beteiligten und um „böse Überraschungen“ am Tag der Hochzeit zu vermeiden – die unter Umständen sogar eine Ablehnung der Eheschließung zur Folge haben könnten – akzeptieren wir nur Vollmachten, die folgendes enthalten
  • die Vor- und Familiennamen beider Eheschließenden,

  • konkrete Angaben zum Familienstand des Vollmachtgebers,

  • die Anzahl aller etwaiger Vorehen und bisherigen Lebenspartnerschaften,

  • Angaben zu einer evtl. Adoption des Vollmachtgebers sowie

  • zu einem evtl. Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und -empfänger

Hiermit bevollmächtige ich
Anrede
wohnhaft in
folgende Person
unsere Eheschließung beim nachfolgenden Standesamt anzumelden und alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.

I.

I.

II.

II.

III.

III.