Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter

Hiermit erteilen wir als gesetzliche Vertreter unser Einverständnis zur

für das Kind oder die betreute Person

für das Kind oder die betreute Person
Sorgerechts- beschluss

Hinweise:

Hinweise:

Die Anwesenheit Ihres Kindes oder die betreute Person bei Beantragung der Dokumente – unabhängig vom Alter des Kindes – ist Pflicht.

Zur Ausstellung bedarf es der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Besteht keine gemeinsame elterliche Sorge, ist der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichtes, die Urkunde über die vom Jugendamt oder vom Notar beglaubigte Sorgerechtserklärung oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen.

Bei der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) vor.

Wird von der Passbehörde ausgefüllt

Wird von der Passbehörde ausgefüllt
Unterschrift(en) verglichen mit
1. Person
2. Person

Unterschrift(en)