Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr - (nach Verordnung [EG] Nr. 1071 / 2009, gültig ab 04.12.2011)

Das Unternehmen
verfügt am Stichtag
über folgendes Eigenkapital:
I.
Kapital
II.
Kapitalrücklage
III.
Gewinnrücklagen:
1.
gesetzliche Rücklage
2.
satzungsmäßige Rücklagen
3.
andere Gewinnrücklagen
IV.
V.

Betrag

Eigenkapital

Eigenkapital

Auf Grund der vorgelegten Unterlagen wird hiermit das ausgewiesene Eigenkapital bestätigt. Von der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen habe ich mich/haben wir uns überzeugt.

Stempel und Unterschrift einer zur unbeschränkten geschäfts- mäßigen Hilfeleistung in Steuersachen genannte Person oder Gesellschaft (§ 3 StBerG) oder des Kreditinstituts