Nach Ausdruck Unterschrift nicht vergessen!
Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co.KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesell- schafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen und die geforderten Nachweise zu erbringen.
Wenn eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erfolgen soll, muss zusätzlich zu diesem Erlaubnisantrag ein Registrierungsantrag gestellt werden (Formular 9.1.1. „Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister - natürliche Person").
ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH § 34D ABS. 1 GEWERBEORDNUNG
ANTRAGSTELLER: NATÜRLICHE PERSON