Versicherungsbestätigung - Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für Versicherungsvermittler gem. § 34d Gewerbeordnung (GewO)

Industrie- und Handelskammer
Erfurt

Nach Ausdruck Unterschrift nicht vergessen!

Angaben
Zur Vorlage bei der Industrie- und Handelskammer Erfurt bestätigen wir, dass Sie ab dem

gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungsverträgen als Versicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung gem. § 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO bei unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der §§ 8 bis 10 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung (VersVermV) erfüllt.

Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt mindestens 1.130.000 € je Versicherungsfall, die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens 1.700.000 €, vgl. § 9 Abs. 2 VersVermV. Eine Befristung der Nachhaftung wurde nicht vereinbart.

Mitversicherte Personen sind (bei Personengesellschaften):

Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen besteht unabhängig von der Tätigkeit in der Personengesellschaft