Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt mindestens 1.130.000 € je Versicherungsfall, die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens 1.700.000 €, vgl. § 9 Abs. 2 VersVermV. Eine Befristung der Nachhaftung wurde nicht vereinbart.