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Antrag auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) (Seite 1)
An Stadtverwaltung / Landratsamt
Antrag auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) für
Blinde Menschen
Taubblinde Menschen
Gehörlose Menschen
Dieser Antrag soll gleichzeitig als Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß § 152 Abs. 1 SGB IX gelten (Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz ist der Bescheid nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren (SGB IX))
1.
Angaben zur Person
Angaben zur Person
Name und Vorname, ggf. Geburtsname
Geburtsdatum
Familienstand
ledig
verheiratet
verwitwet
geschieden
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
in Thüringen
außerhalb Thüringens
Straße, Haus-Nr.
Postleitzahl, Ort
Kreis
Tagsüber telefonisch erreichbar unter
Staatsangehörigkeit
Vertretung durch
Ehepartner
gesetzlicher Vertreter
Bevollmächtigter
Betreuer
Bitte Nachweise beifügen
Name, Vorname
Telefon
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
2.
Angaben über die Ursache der Behinderung
Angaben über die Ursache der Behinderung
Die Erblindung / Sehbehinderung / Taubblindheit / Gehörlosigkeit ist zurückzuführen auf
angeborene Behinderung
Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung
Arbeitsunfall
Berufskrankheit
sonstigen Unfall
sonstige Erkrankung (z. B. altersbedingt)
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