Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung von Filmaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO

Anlagen

Angaben zum Antragsteller / Veranstalter

Angaben zum Antragsteller / Veranstalter

Ich / Wir beantrage/n die Erlaubnis für die Durchführung von Filmaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Ich / Wir beantrage/n die Erlaubnis für die Durchführung von Filmaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Es werden voraussichtlich teilnehmen (jeweils geschätzte Anzahl angeben)

Es werden voraussichtlich teilnehmen (jeweils geschätzte Anzahl angeben)
Sind Maßnahmen geplant, die geeignet sind, ruhestörend oder für den umlaufenden Verkehr anderweitig irritierend zu wirken (z. B. Beschallung, Lautsprechereinsätze, Einsatz von Beleuchtung der Szenerie, Blau- oder Gelblicht auf Fahrzeugen etc.)?

Wir weisen grundsätzlich für Ihre weitere Planung darauf hin, dass die Erteilung von Erlaubnissen für Filmaufnahmen auf Grund der gesetzlichen Nutzungsgarantien für öffentliche Verkehrsflächen durch bundes- und landesrechtliche Vorschriften nur im unumgänglich notwendigen Rahmen erteilt werden dürfen. Dies hat zur Folge, dass eine Erlaubnis nur für die vor Ort geplanten, unverzichtbaren Abläufe erteilt werden darf und damit die Verkehrsbeeinträchtigung so gering wie möglich zu halten ist. Beispielsweise sind Parkräume, die nach dem Be- und Entladen der Transportfahrzeuge benötigt werden, im Rahmen des normalen Verkehrsgeschehens aufzusuchen oder hierfür Privatflächen anzumieten.

Unterschrift des verantwortlichen Antragstellers bzw. des Vertretungsberechtigten