Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Ich füge diesem Schreiben eine Kopie meines Behindertenausweises bei und beantrage einen Schwerbehindertenparkausweis:

Wenn Sie als Vertretungsberechtigter im Namen eines Behinderten beantragen, fügen Sie bitte außerdem eine Kopie Ihrer Vertretungsberechtigung bei.

Unterschrift des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
  • Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte dürfen nur Betroffenen erteilt werden, für die das zuständige Versorgungsamt das Vorliegen der gesetzlich geregelten Voraussetzungen bestätigt oder bestätigt hat. Zur Überprüfung, ob diese in den Vorschriften genau definierten Voraussetzungen vorliegen, wird Ihr Sachbearbeiter eine entsprechende Anfrage an das Versorgungsamt richten oder weitere Unterlagen von Ihnen anfordern, so weit diese nicht bereits vorliegen.

  • Die Ausnahmegenehmigung darf auch bei Vorliegen von nicht besserungsfähigen Behinderungen für längstens fünf Jahre erteilt werden.

  • Außer in besonders gelagerten Fällen werden die Ausweise kostenfrei erteilt.