Aufenthaltsanzeige gem. § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) für Staatsangehörige der Europäischen Union und von EWR-Staaten und deren Familienangehörige (Seite 1)

Lichtbild

grundsätzlich
biometrietauglich!
35 x 45 mm

Bitte mitbringen,
nicht
aufkleben!

Angaben zur Person

Angaben zur Person
Geschlecht
Familienstand
verheiratet
in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend
geschieden
verwitwet
getrennt lebend

Pass / Passersatz

Pass / Passersatz
eingetragen bei

Wohnsitz(e)

Wohnsitz(e)
Frühere Aufenthalte in Deutschland
*)
EU-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (bis zum Ende des Übergangszeitraums), Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

EWR-Staaten:

Island, Liechtenstein, Norwegen