Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalternach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Gewerbeordnung (GewO)
eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 34c Absatz 2 Nummer 3 GewO bei unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der § 15 und § 15a der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllt.
Die vereinbarte Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt mindestens 500.000 EUR je Versicherungsfall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens 1.000.000 EUR.