131 - Besondere Vertragsbedingungen (Seite 1)

Bezeichnung der Bauleistung:

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)

1. Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1 Beginn der Ausführung

Wird in vorstehenden Hinweisen keine ausdrückliche Aussage zum zeitlichen Beginn getroffen, ist davon auszugehen, dass mit Beginn der Ausführung die Aufnahme der Tätigkeit des Auftragnehmers auf der Baustelle gemeint ist; dies ist im Regelfall die Baustelleneinrichtung.

1.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung etc.: